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   OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 4 PA 144/07   

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https://dejure.org/2008,17546
OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 4 PA 144/07 (https://dejure.org/2008,17546)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.03.2008 - 4 PA 144/07 (https://dejure.org/2008,17546)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. März 2008 - 4 PA 144/07 (https://dejure.org/2008,17546)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung nach § 7 Abs 3 Satz 1 BAföG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderung an die Geltendmachung eines Anspruchs auf Ausbildungsförderung bei Aufnahme eines neuen Studienganges nach vier Fachsemestern in Informatik; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Ausbildungsabbruchs vor Beginn des 4. Fachsemesters im Sinne des § 7 Absatz 3 ...

  • Judicialis

    BAföG § 7 Abs. 3 Nr. 1; ; BAföG § 7 Abs. 3 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderung an die Geltendmachung eines Anspruchs auf Ausbildungsförderung bei Aufnahme eines neuen Studienganges nach vier Fachsemestern in Informatik; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Ausbildungsabbruchs vor Beginn des 4. Fachsemesters im Sinne des § 7 Absatz 3 ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 705 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03

    Ausbildung, Fachrichtungswechsel nach endgültigem Nichtbestehen einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 4 PA 144/07
    Denn unabweisbar ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 30.4.1981 - 5 C 36.79 -, BVerwGE 62, 174, und vom 19.2.2004 - 5 C 6.03 -, BVerwGE 120, 149; Rothe/Blanke, a.a.O., § 7 BAföG Rn. 43) nur ein Grund, der die Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Wechsel in eine andere Fachrichtung nicht zulässt, weil er die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung oder die Aufnahme des bisher angestrebten Berufs objektiv und subjektiv unmöglich macht.

    Insbesondere ist das endgültige Nichtbestehen einer Prüfung oder - wie hier - mehrerer Klausuren nicht gleichzusetzen mit einer als unabweisbarer Grund anzuerkennenden nachträglich eingetretenen Nichteignung für die betreffende Ausbildung, wie beispielsweise im Falle einer unfallbedingten Behinderung, die die Ausübung des bisher angestrebten Berufs unmöglich macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 36.79

    Ausbildung in der DDR - Fachrichtungswechsel - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 4 PA 144/07
    Denn unabweisbar ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 30.4.1981 - 5 C 36.79 -, BVerwGE 62, 174, und vom 19.2.2004 - 5 C 6.03 -, BVerwGE 120, 149; Rothe/Blanke, a.a.O., § 7 BAföG Rn. 43) nur ein Grund, der die Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Wechsel in eine andere Fachrichtung nicht zulässt, weil er die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung oder die Aufnahme des bisher angestrebten Berufs objektiv und subjektiv unmöglich macht.
  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 39.97

    Ausbildungsförderung bei Eignungsnachweis nach § 48 BAföG; Eignungsbescheinigung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 4 PA 144/07
    Für die Zuordnung einer Ausbildung zu einer bestimmten Fachrichtung ist allein maßgebend, in welcher Fachrichtung der Auszubildende an der Hochschule eingeschrieben ist (BVerwG, Urteile vom 26.11.1998 - 5 C 39/97 -, BVerwGE 108, 40, und vom 30.4.1981 - 5 C 28/79 -, FamRZ 1981, 919).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 75.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Rückforderung - Ausbildungsunterbrechung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 4 PA 144/07
    Deshalb ist grundsätzlich zu verlangen, dass er die organisationsrechtliche Zugehörigkeit zur Ausbildungsstätte aufhebt, sich also exmatrikuliert (BVerwG, Urteil vom 17.9.1987 - 5 C 75.84 -, NVwZ 1989, 156; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, a.a.O., § 7 Rn. 52).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 28.79

    Fachrichtungswechsel - Maßgeblicher Zeitpunkt - Beginn der anderen Ausbildung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 4 PA 144/07
    Für die Zuordnung einer Ausbildung zu einer bestimmten Fachrichtung ist allein maßgebend, in welcher Fachrichtung der Auszubildende an der Hochschule eingeschrieben ist (BVerwG, Urteile vom 26.11.1998 - 5 C 39/97 -, BVerwGE 108, 40, und vom 30.4.1981 - 5 C 28/79 -, FamRZ 1981, 919).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 4 L 118/15

    Ausbildungsförderung bei vorausgegangener Unterbrechung oder Abbruch eines

    Exmatrikuliert sich der Auszubildende, dann ist grundsätzlich davon auszugehen, dass er die bisherige Ausbildung abgebrochen hat; denn für die Beendigung der bisherigen Ausbildung kommt förderungsrechtlich der Exmatrikulation eine maßgebende Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. August 1988 - 5 B 119.87 - Urteile v. 17. September 1987 - 5 C 75.84 - v. 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 56.82 - und v. 12. Januar 1984 - BVerwG 5 C 1.82 - vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26. März 2008 - 4 PA 144/07 - jeweils zit. nach JURIS).
  • VG Hannover, 28.01.2020 - 3 A 4914/18

    Ausbildungsabbruch; Exmatrikulation

    Denn für die Beendigung der bisherigen Ausbildung hat förderungsrechtlich die Exmatrikulation eine maßgebende Bedeutung (vgl. zum Vorstehenden einhellig BVerwG, Beschlüsse vom 4.8.1988 - 5 B 119.87 -, juris, Rn. 2, und vom 13.11.1987 - 5 B 121.86 -, juris, Rn. 3; Urteil vom 17.9.1987 - 5 C 75.84 -, juris, Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.6.2016 - 4 L 118/15 -, juris, Rn. 20 f.; OVG Münster, Beschluss vom 10.10.2017 - 12 A 1214/17 -, BeckRS 2017, 12914, Rn. 7; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.3.2008 -, 4 PA 144/07 -, juris, Rn. 10).
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